Allgemeine Geschäftsbedingungen WOHNKONTUR

§ 1 Geltung AGB

Folgende nachstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mündlich anderslautende Vereinbarungen erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Geltung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert oder müssen, ebenso wie Änderungen oder Ergänzungen, schriftlich vereinbart werden. Alle schriftlichen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Mit der Auftragserteilung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

§ 2 Vertragspartner, Vertragsgegenstand

( 1 ) Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind WOHNKONTUR, Inh. Anna Singbartl, Am Neubruch 20, 82284 Grafrath (im Folgenden Auftragnehmer) und der Kunde (im Folgenden Auftraggeber). Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Individuell getroffene Vereinbarungen haben jedoch stets Vorrang.

( 2 ) Das Angebot umfasst nur gestalterische Leistungen und beinhaltet keine Leistungen von Gewerken, handwerklichen Tätigkeiten oder Mobiliar. Ausführende Gewerke oder Händler werden vom Auftraggeber selbstständig beauftragt. Es wird insoweit keine Garantie oder Gewährleistung für Leistungen Dritter übernommen.

( 3 ) Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit der zu gestaltenden Räume sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung des Auftraggebers bestimmt. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Verwendbarkeit für darauf aufbauende Leistungen wird nicht übernommen. Werden bei der Gestaltung der Räume durch den Auftraggeber Dritte (z.B. Handwerker) beauftragt, so dürfen die Maße und Angaben ohne Überprüfung den Dritten nicht als verbindliche Informationen übergeben werden. Gewerke müssen unabhängig ihr eigenes Aufmaß durchführen.

§ 3 Vergütung, Fälligkeit

( 1 ) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Sämtliche Preisangaben werden in € (Euro) angegeben. Im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.

( 2 ) Anfallende, nicht im Angebot enthaltende Mehrleistungen werden durch eine gesonderte Vereinbarung fixiert und gemäß Stundensatz extra berechnet. Eine Verrechnung mit anderen Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

( 3 ) Der vereinbarte Preis wird nach Erbringung der im Angebot festgelegten Leistung fällig.

§ 4 Sachmängel, Gewährleistung

( 1 ) Leistungen des Auftragnehmers beruhen auf dessen individuellen ästhetischen Vorstellungen. Da ästhetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugänglich ist, sind hinsichtlich der gestalterischen Leistungen Mängelansprüche bereits aus der Natur der Sache ausgeschlossen.

( 2 ) In vom Auftragnehmer vorgelegten Entwürfen angegebene Inhalte, Abbildungen bzw. Anschauungsmaterialien und Muster sind grundsätzlich unverbindliche Eigenschaftsangaben. Mögliche Abweichungen in Bezug auf Form, Farbe, Material oder Gewicht, auch durch z.B. unterschiedliche Chargen, stellen keine Mängel dar, sofern sie nicht wesentlich vom Inhalt der Leistungsbeschreibung abweichen.

( 3 ) Änderungen der in den Leistungsbeschreibungen genannten Mengenangaben sowie anderen messbaren Werte bedürfen keiner gesonderten Absprache, soweit sie sich innerhalb einer Toleranzgrenze von +/- 10% bewegen und stellen keine Mängel dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde bzw. die exakte Einhaltung dieses/r Wertes/Mengenangabe für den Inhalt des Auftrages wesentlich ist. Darüber hinaus gehende Änderungen bedürfen der gesonderten Genehmigung durch den Auftraggeber.

( 4 ) Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Von diesem Ausschluss nicht erfasst werden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, die auf Mängeln beruhen, die arglistig verschwiegen wurden oder bei denen eine Garantie übernommen wurde.

( 5 ) Es wird keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Maße und sonstiger Angaben übernommen. Ebenso wenig wird eine Haftung übernommen, für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die vom Auftragnehmer ermittelten Maße und sonstige Angaben verwenden.

( 6 ) Für Leistungen, die nicht vom Auftragnehmer selber zu erbringen sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Der Haftungsausschluss gilt auch für Arbeiten aus Aufträgen, die an vom Auftragnehmer gewählte Unternehmen erteilt wurden, sowie für Lieferungen aus Bestellungen und Einkäufen zur Abwicklung des Projektes, auch wenn sie vom Auftragnehmer beschafft wurden. Für Ausfälle aus Bestellungen bzw. Herstellungsaufträgen, deren Entstehen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, wird ebenfalls keine Haftung durch den Auftragnehmer übernommen. In diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer das Recht vorbehalten, den im Auftrag genannten, nicht erbringbaren Teil zu stornieren. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ersatzansprüche an den Auftragnehmer zu.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Planung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers nicht zulässig.

§ 6 Urheberrecht, Nutzungsrecht, Werbung

( 1 ) Bei den vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke des Auftragnehmers . Dem Auftraggeber ist es daher untersagt, die vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Ansichten, Skizzen, Designs und sonstige Werke zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Dem Auftraggeber wird ein Recht zur Nutzung, der im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, eingeräumt. Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer erstellten Werke zur Realisierung des vom Auftraggeber beabsichtigten Projekts verwenden und ausführenden Unternehmen zur Kenntnis und Umsetzung überlassen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber jedoch durch entsprechende vertragliche Abreden sicherzustellen, dass Dritte den urheberrechtlichen Schutz gewährleisten.

( 2 ) Das Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Plänen, Zeichnungen, Ansichten, Skizzen, Designs und sonstigen Werken bezieht sich lediglich auf das vereinbarte Projekt. Die Nutzung der Pläne, Zeichnungen, Ansichten, Skizzen, Designs und sonstigen Werke des Auftragnehmers für andere Projekte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Diese Zustimmung kann von einer gesondert zu vereinbarenden Vergütung auf Basis der bereits vereinbarten Projektvergütung abhängig gemacht werden.

( 3 ) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Entwürfe und sonstige Entwicklungen bzw. Aufträge zur Eigenwerbung als Referenz zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer ausdrücklich die Genehmigung, Fotomaterial von der Ausgangssituation bis zum finalen Abgabestadium des Projektes zu sammeln und zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Niederschrift.

§ 7 Schlussbestimmungen

( 1 ) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

( 2 ) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

( 3 ) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt nicht für Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben und bei denen durch die Wahl des Rechts der Bundesrepublik Deutschland zwingende verbraucherschützende Rechtsnormen abbedungen würden. In diesem Falle gelten die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Rechts des Mitgliedsstaates der Europäischen Union fort, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

( 4 ) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so sind die übrigen Klauseln hiervon nicht betroffen. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, die Parteien des Vertrages hätten bei Kenntnis der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln etwas anderes vereinbart. In diesem Falle gilt dasjenige, was die Parteien bei verständiger Würdigung vereinbart hätten oder dasjenige, was in einem solchen Falle einer möglichen Einigung der Parteien gleichkommt.

Stand 01.07.2023